Kommentar zur DSGVO nach Inkrafttreten
In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass der eigentliche Sinn, der hinter der DSGVO steht, nämlich große Unternehmen vom Missbrauch personenbezogener Daten abzuhalten, weit verfehlt wurde. Es wurde im Gegenteil erreicht, dass kleine Unternehmen sich durch die unüberschaubare Paragraphen-Flut überfordert, angegriffen und zu unnötigen Maßnahmen genötigt sahen.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass bis zum heutigen Tag keine Klarheit darüber besteht, welche Unternehmenskategorie (nach Größe) genau zu welchen Maßnahmen gefordert ist. Die entsprechenden Rechtssprechungen durch Gerichte stehen noch aus. Sollten Sie also von irgendeiner Stelle zu Maßnahmen aufgefordert werden, so empfehlen wir in jedem Fall eine kritische Prüfung der Angelegenheit.
Sollte es im Endeffekt zu einer Klage vor Gericht kommen sei gesagt, dass sicherlich in vielen Fällen zugunsten der Kleinunternehmen entschieden werden wird.
Bildquelle: Pixabay
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